Diesen Schutz bietet eine Diensthaftpflichtversicherung
Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst sollten Sie Ihre eigene Haftung für verursachte Schäden nicht vergessen. Grundsätzlich haftet zwar Ihr Arbeitgeber für verursachte Schäden während der Arbeitszeit, allerdings können bei grober Fahrlässigkeit seinerseits Regressansprüche gegen Sie entstehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung als sogenannte Beamtenversicherung kann Sie vor unangenehmen Folgen schützen.
Für wen ist die Diensthaftpflichtversicherung gedacht?
Die Diensthaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für alle Beamten und Personen im öffentlichen Dienst gedacht. Dazu zählen üblicherweise, Beamte, Lehrer, Polizisten und viele weitere Beschäftigte.
Welche Schäden werden abgedeckt?
Entstehen während Ihrer Arbeitszeit Schäden in Folge eines durch Sie zu verantwortenden Fehlers, drohen in den meisten Fällen Schadenersatzforderungen. Handelt es sich dabei um einen rein finanziellen Schaden, zum Beispiel durch eine falsche Prüfung der Steuererklärung durch einen Finanzbeamten, so ist dieser meist zu ersetzen. Eine Beamtenversicherung schützt Sie in diesem Fall, in dem sie den finanziellen Schaden ersetzt.
Haben Sie gar einen Personenschaden zu verantworten, drohen hohe Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen. Auch vor diesen können Sie sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung schützen.
Darüber hinaus übernimmt die Versicherung in diesem Zusammenhang auch mögliche Prozesskosten
Ist eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll?
Schon kleine Unaufmerksamkeiten können Sach- und Personenschäden verursachen. Die daraus drohenden finanziellen Folgen können schnell in die Höhe schießen und ganze Existenzen bedrohen. Wer sich diesem Risiko nicht ausgesetzt wissen will, der sollte über eine entsprechende Versicherung nachdenken. Die private Haftpflichtversicherung deckt dabei lediglich in der Freizeit verursachte Schäden ab. Während der Arbeitszeit verursachte Schäden benötigen eine gesonderte Versicherung. Je nach Berufsrisiko variieren die Beitragssätze. Ob eine Diensthaftpflichtversicherung notwendig und sinnvoll ist, sollte daher im Einzelfall entschieden werden.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre AXA Regionalvertretung Haller & Spindler in
Ulm, Dettingen/Erms, Nattheim und Schlat.
0731 954060
haller-spindler@axa.de
0731/954060
haller-spindler@axa.de
Beamten Krankenversicherung Ulm
Betriebsunterbrechungsversicherung Ulm
89075 Ulm
MO - DO 14:00 - 17:00 Uhr